Bei Geschäftsgrundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich eine Kaufpreisaufteilung anhand der im Ertragswertverfahren festgestellten Verkehrswerte angebracht. Denn bei diesen Grundstücken ist regelmäßig davon auszugehen, dass für den Erwerb vor allem Ertragsgesichtspunkte und die sichere Kapitalanlage ausschlaggebend sind.
mehrAufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld unterliegen nicht der tarifermäßigten, sondern der regulären Besteuerung eines Arbeitsverhältnisses.
mehrEin Unternehmen darf nicht mit den Attributen “besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt” für Produkte werben, wenn dies nicht näher erläutert wird.
mehrBei einer Zahlung im Lastschriftverfahren liegt ein Geldabfluss bereits dann vor, wenn der Steuerpflichtige durch die Erteilung der Einzugsermächtigung und eine ausreichende Deckung seines Girokontos alles in seiner Macht stehende getan hat, um die Zahlung der Steuerschuld zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu gewährleisten. Wann der Leistungserfolg eintritt, ist unerheblich.
mehrDer Widerruf einer Pensionszusage kann nur dann als Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO und damit als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen werden, wenn der Steuerpflichtige eine rechtliche Gestaltung wählt, die der Steuerminderung dienen soll und die durch wirtschaftliche oder sonstige beträchtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist. Davon ist auszugehen, wenn die Gestaltung gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.